TAG 136: Akteursvielfalt

17. Februar 2016

Auch auf der Jahreshauptversammlung des Landesverbandes Erneuerbare Energien Sachsen-Anhalt (15.2.2016 in Magdeburg) wurde darüber diskutiert, erst mit der Politik, dann unter Experten: Wie erhält man die Akteursvielfalt in der Energiewende-Welt? Klar ist: anders als Kohle- oder Atomkraftwerke gehören Solaranlagen, Windenergieanlagen und Biogasanlagen vielen. Also Landwirte, Energiewirte, private Anleger ebenso wie Stadtwerke und zunehmend Energiekonzerne investieren in erneuerbare Energie.

Den weiteren Zubau will man politisch steuern, um die Netze nicht zu überlasten, die für die dezentralen Strukturen der Erneuerbaren nicht ausreichend vorbereitet sind. Die Methode dafür ist das Ausschreibungsverfahren, das nun auch für Windenergie angewendet werden soll und das für große Solaranlagen (Freiland) schon gilt. Interessenten an der Errichtung einer Wind- oder Solaranlage bieten den günstigsten zu erreichenden Herstellungspreis, und kommen dann zum Zuge. Das soll EEG-Umlagen und Netzlasten kontrollierbar halten.

Die Befürchtung: nicht alle Bieter haben die gleichen Chancen. Können Bürgergenossenschaften, die besonders im Windkraftbereich heute eine gewichtige Rolle spielen, hier auf Risiko mitbieten? Können sie die hohen Vorlaufkosten stemmen, die für vorbereitenden Untersuchungen erforderlich sind? Und dann eventuell nicht zum Zuge kommen?

Begrenzt das Ausschreibungsverfahren also die Vielfalt der Akteure?

Staats­se­k­re­tär Baa­ke : “Der bis­he­ri­ge Aus­bau der er­neu­er­ba­ren En­er­gi­en ba­siert maß­geb­lich auf dem En­ga­ge­ment ei­ner Viel­zahl von Per­so­nen, Un­ter­neh­men und Ver­bän­de. Ins­be­son­de­re Bür­ge­r­e­n­er­gie­ge­sell­schaf­ten ha­ben durch ih­re meist lo­ka­le Ver­an­ke­rung die Ak­zeptanz des Aus­baus er­neu­er­ba­rer En­er­gi­en ge­s­tei­gert. Wir brau­chen sie auch in der nächs­ten Pha­se der En­er­gie­wen­de. Da­her ha­be ich ein Kon­zept vor­ge­s­tellt, mit dem wir si­cher­s­tel­len, dass sie im wett­be­werb­li­chen Ver­fah­ren der Aus­sch­rei­bun­gen be­ste­hen kön­nen.”

Was Baake vorschlägt: Lo­kal ver­an­ker­te Bür­ge­r­e­n­er­gie­ge­sell­schaf­ten können leich­ter an den Aus­sch­rei­bun­gen teil­neh­men. Hier­für wer­den die Teil­nah­me­vor­aus­set­zun­gen für die­se Ge­sell­schaf­ten ab­ge­senkt. Sie kön­nen im Ge­gen­satz zu den an­de­ren – häu­fig grö­ße­ren – Akteu­ren be­reits vor der Er­tei­lung ei­ner Ge­neh­mi­gung für ei­ne Wind­kraft­an­la­ge und un­ter er­leich­ter­ten fi­nan­zi­el­len Be­din­gun­gen ein Ge­bot im Rah­men der Aus­sch­rei­bung ab­ge­ben. Da­mit er­hal­ten sie früh­zei­tig die not­wen­di­ge In­ves­ti­ti­ons­si­cher­heit, um neue Wind­pro­jek­te auch künf­tig zu ent­wi­ckeln und zu bau­en.

Dr. René Mono, Bündnis Bürgerenergie und Beirat der Energieavantgarde Anhalt, sieht diese Position weiterhin kritisch. René Mono wird dazu in der taz vom 16.2.2016 zitiert: “Während Großinvestoren stets mehrere Projekte parallel verfolgen und die Kosten von nicht realisierten Projekten mit den Gewinnen aus den verwirklichten verrechnen könnten, blieben Bürger auf den Planungskosten sitzen, wenn ihr Projekt bei der Ausschreibung nicht berücksichtigt wird. … Daran werde sich durch den neuen Vorschlag nichts ändern, fürchtet Geschäftsführer René Mono. Zwar verringerten sich Planungskosten ohne die Genehmigung um etwa zwei Drittel. ‘Doch das reicht nicht aus, um die Bürgerenergie zu erhalten.’ Denn auch die verbleibenden Vorlaufkosten von etwa 100.000 Euro pro Windrad hätten noch eine abschreckende Wirkung, sagte Mono der taz. Er fordert, dass die Bundesregierung Anlagen mit bis zu sechs Windrädern von der Ausschreibung ausnimmt – das ist die Obergrenze, die die EU zulässt.” (taz, 16.2.2016)
Im Zuge der Neuregelung des EEG, das bis zum Sommer 2016 abgeschlossen sein soll, wird auch dieser Punkt noch intensiv diskutiert werden. Der LEE Sachsen-Anhalt empfiehlt gemeinsam mit dem Bundesverband Erneuerbare Energien, dessen Vorstand Jan Hinrich Glahr im Magdeburg vortrug: Die Länder sollen im Gesetzgebungsverfahren besonders darauf achten, dass die Möglichkeiten zur Wertschöpfung vor Ort durch die Erneuerbaren nicht geschwächt werden. 

Jan Hinrich Glahr: „Die weite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, von Landwirten, Bürgerenergieprojekten, Kommunen und Genossenschaften am Ausbau erneuerbarer Energien ist Basis der Akzeptanz der Energiewende. Diese Basis darf mit dem Umstieg auf Ausschreibungen nicht zerstört werden. Deshalb erwarten wir, dass die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission ausdrücklich aufgezeigten Ausnahmen für kleinere Akteure berücksichtigt.”

Die Energieavantgarde Anhalt sieht in der Akteursvielfalt die Voraussetzung für ein Gelingen der Energiewende, gerade im Sinne der regionalen Wertschöpfung. Diese war auf der Jahresversammlung des LEE Sachsen-Anhalt durch alle anwesenden politischen Vertreter, allen voran vom Landwirtschafts- und Umweltminister Aikens (CDU) ebenso wie von Wulf Gallert (Die Linke), von Silke Schindler (SPD) und von Claudia Kalbert (Grüne) zum wichtigen Ziel der Energiewende erklärt worden.

 

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